Bürgerwind Neuenkirchen
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Bericht der MV vom 20.08.2021

Bericht MV vom 20.08.2021

Pressebericht der MV vom 23.03.2020

Bericht MV vom 23.03.2020

Bericht Mitteilungsblatt vom 20.03.2020

Bericht der MV vom 19.02.2020

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Bericht der MV vom 19.02.2020

Bericht MV vom 19.02.2020

Bericht der MV vom 24.01.2020

Bericht MV vom 14.02.2020
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Bericht MV vom 24.01.2020

Mitteilungsblatt vom 20.12.2019

Mitteilungsblatt vom 20.11.19

Bericht der MV vom 22.11.2019

Bericht MV vom 22.11.2019

"ES GEHT BALD LOS"

 

„Voraussichtlich ab dem 1. Quartal des kommenden Jahres werden die Bürger ihr Geld in unserem Windpark anlegen können. Aktuell hoffen wir bis dahin mit der Genehmigung unseres Beteiligungsprospektes.

Die Bürgerwind Neuenkirchen hat über 20 Mio. € in vier Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von insgesamt 13,2 Megawatt investiert. Die Gesamtkonzeption erfolgt dabei streng nach den ausdrücklichen Leitlinien für Bürgerwindparks im Kreis Steinfurt, welche u. a. den Bürger und die lokale Wertschöpfung in der Vordergrund stellt.   

Alle Anlagen sind bereits seit Sommer 2017 am Netz und erzeugen seitdem jährlich den Strombedarf für rund 8.000 Haushalten und leisten damit einen erheblichen Betrag zum Klimaschutz im Raum Neuenkirchen.

Ein möglichst früher Inbetriebnahmezeitpunkt ist u. a. für die Wirtschaftlichkeit über die Laufzeit des Projekts von Vorteil. Das war nur möglich, weil es uns gelungen ist das benötigte Eigenkapital durch Banken vorzufinanzieren. Deshalb sind wir den lokalen Banken für das Vertrauen in unser Projekt sowie in unsere Arbeit sehr dankbar. Eine möglichst breite Bürgerschaft aus St. Arnold, Neuenkirchen und dem Raum Rheine Catenhorn ist nun eingeladen diese Bankenmittel abzulösen.  

Nach dem Vermögensanlagengesetz ist die Bürgerwind Neuenkirchen vor der Kapitaleinwerbung verpflichtet ein umfangreiches Beteiligungsprospekt zu erstellen, welches durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geprüft werden muss. Die BaFin-Prüfung ist aus Gründen des Anlegerschutzes gesetzlich verpflichtend. Das Prospekt beschreibt u. a. die Wirtschaftlichkeit sowie auch ausführlich die Chancen und Risiken dieser Beteiligung.

Die Vorbereitung zur Erstellung, die Erstellung selbst sowie die BaFin-Prüfung sind inhaltlich als auch rechtlich sehr komplex und aufwendig und haben bislang schon sehr viel Mühe und Zeit in Anspruch genommen. Die Initiatoren bedanken sich bereits heute für die Geduld der Bürger und hoffen, dass der Prospekt nun i. l. d. 1. Quartal 2020 von der BaFin genehmigt ist und es danach einer breiten Öffentlichkeit vorstellt werden kann.


Direkt nach der Prospektvorstellung erfolgt die mehrwöchige Einwerbephase bis zu deren Ende die Bürger verbindliche Angebote abgeben können. Erst danach kann die Zuteilung erfolgen nachdem dann die Einzahlung der Einlagen durch die Anleger fällig werden. Stand heute wird das ca. das 2te Quartal 2020 sein.

Wir bitten die Bürger dies bei Ihren persönlichen Finanzplanungen zu berücksichtigen. Den zukünftigen Anlegern geht durch diesen Zeitpunkt des Beitritts nichts verloren. Sie haben keine Nachteile. Alle seit der Inbetriebnahme erwirtschafteten Erträge verbleiben bis dahin im Unternehmen. Sobald das Prospekt genehmigt ist, kommen wir automatisch auf die Bürger zu.

Da es sich bei einer solchen Bürgerwindpark-Beteiligung um einen sogenannten geschlossenen Fond handelt, ist eine Beteiligung nur in der befristeten Einwerbephase, d. h. nur Anfang 2020 möglich und später nicht mehr.

 Sobald der Beteiligungsprospekt von der BaFin genehmigt ist und mit der „offiziellen“ Eigenkapitaleinwerbung gestartet wird, werden alle Informationen und Fragen im Zusammenhang mit der Beteiligung in separaten öffentlichen (Beteiligungs-) Veranstaltungen erläutert. Die Bürger werden dazu rechtzeitig über die Presse eingeladen.  

 Wer ganz sicher gehen will das er den Termin nicht verpasst kann sich zusätzlich unverbindlich hier registrieren.

Grillfrühschoppen

Grillfrühschoppen am 10.06.2018

Am 10.06.2018 waren alle Anwohner und Grundstückseigentümer des Bürgerwindparks Neuenkirchen / Catenhorn, mit Ihren Familien zum Grillfrühschoppen an der WEA 2 am Markenweg eingeladen. Ab 12 Uhr wurden alle Gäste  von Evers´ Grill aus Neuenkirchen mit einem leckeren Mittagsimbiss versorgt, sodass die Küche an dem Sonntag kalt bleiben konnte.

Viele Gäste nutzten die Gelegenheit für einen (Familien-) Ausflug von „Jung bis Alt“ mit guten Gesprächen in lockerer und nachbarschaftlicher Runde und Besichtigung einer Windenergieanlage von innen.

MV-Bericht vom 14.06.2018 Grillfrühschoppen

MV-Bericht vom 12.06.2018 Grillfrühschoppen

Straßensanierung

Instandsetzung der beanspruchten Straßen Kampelweg und Markenweg in Kooperation mit der Stadt Rheine und der Gemeinde Neuenkirchen

Aktueller Projektstand

Juli 2017: Alle 4 Anlagen laufen jetzt.

Geschafft - noch im Juli 2017 ist die letzte der vier Windenergieanlagen ans Netz gegangen. Eine echte Meisterleistung.

Damit haben wir einen riesigen Meilenstein unseres Projektes erreicht. Aber wir sind noch nicht am Ziel.
Ein ganz entscheidender Baustein unserer Planungen fehlt noch - die finanzielle Bürgerbeteiligung.

Obwohl die Windenergieanlagen bereits in Betrieb genommen wurden, können wir, Initiatoren der Bürgerwind Neuenkirchen GmbH & Co. KG, zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genau sagen, wann genau die Bürgerinnen und Bürger aus Neuenkirchen sowie dem angrenzenden Raum Rheine-Catenhorn ihr Kapital einlegen können. Nach dem derzeitigen Planungsstand gehen wir aber davon aus, dass frühestens Ende 2018 die Bürgerinnen und Bürger ihr Kapital einlegen können.

Ein möglichst früher Inbetriebnahmezeitpunkt ist für die spätere Wirtschaftlichkeit des Projekts von entscheidender Bedeutung. Dieser Zeitdruck ist auch der Grund, warum das Eigenkapital vorerst von den hiesigen Banken vorfinanziert wird und erst bei erfolgreichem Betrieb, das Eigenkapital von den Bürgern bereitgestellt wird.

Dass der Bau der Windenergieanlagen bereits vor Durchführung dieser finanziellen Bürgerbeteiligung beginnt, ist möglich durch die enge Zusammenarbeit der NLF Bürgerwind GmbH und der Bürgerwind Neuenkirchen GmbH & Co. KG mit den lokalen Banken sowie ein besonderes Merkmal unseres Bürgerwindkonzeptes im Kreis Steinfurt. Diese Vorgehensweise ist ein ganz wichtiger Baustein für eine verlässliche Beteiligungsmöglichkeit.

170722_Zeitungsartikel in den Westfälischen Nachrichten_von Sven Papreger (Fotos) und Jörg Homering (Text)

170721_Zeitungsartikel in den Westfälischen Nachrichten_von Sven Papreger (Foto) und Jörg Homering (Text)

Vorschau
170721_MV_Bürgerwindpark St. Arnold - Arbeiten gehen gut voran
Download[ pdf ]Stand: 31.07.2017 08:39 Uhr

170512_Zeitungsartikel in den Westfälischen Nachrichten_von Eva Boolke

170512_Zeitungsartikel in den Westfälischen Nachrichten_von Eva Boolke

April 2017

Erster Spatenstich am 07. April 2017 im Windpark.

Zahlreiche Gäste waren gekommen um mit den Neuenkirchener Bürgerwindinitiatoren den symbolischen "Ersten Spatenstich" zu feiern.


Foto: Sven Rapreger, Münsterländische Volkszeitung

Erster Spatenstich in Neuenkirchen
Vorschau
Erster Spatenstich
Download[ pdf ]Stand: 02.05.2017 14:20 Uhr

1. Quartal 2017

Beginn der vorbereitenden Maßnahmen zum Bau der Windenergieanlagen, Baustart der Fundametarbeiten, Wege-, Kabel- und Kommunikationsbau

Dezember 2016

05.12.2016 Infoveranstaltung für Anwohner, Grundeigentümer und GbR Gesellschafter

November 2016

24.11.2016 GbR Versammlung: Bericht über den aktuellen Status, Beginn der vorbereitenden Maßnahmen und Ausblick auf den weiteren Projektverlauf.

Erteilung der Baugenehmigung zum Bau und Betrieb von 4 WEA vom Typ Nordex N131.
Positiver Genehmigungsbescheid gemäß § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG)

September 2016

Scharfschaltung des Kaufvertrags von 4 WEA vom Typ N131 mit dem Anlagenlieferanten Nordex.

August 2016

Der Flächennutzungsplan für Gebiet der Stadt Rheine ist von der Bezirksregierung Münster genehmigt worden.

Juni 2016

GbR Versammlung: Informationen zum aktuellen Projektstand. Die Kabeltrasse wurde erläutert.

Unterzeichnung des Kaufvertrages mit dem Anlagenlieferanten Nordex. Die Scharfschaltung des Vertrages soll bis Ende September erfolgen.

Die Bezirksregierung Münster hat mit Verfügung vom 10.06.2016 den Sachlichen Teil-FNP "Windenergie" der Gemeinde Neuenkirchen genehmigt.

Mai 2016

Vertreter des Bürgerwinds Neuenkirchen nehmen an der Warnminute „5-vor-12“ am 25.05.2016 um 11:55 teil:

Es soll darum gehen, die Unterstützung für die Energiewende und das Risiko für die Arbeitnehmer der Branche aufzuzeigen. Der BEE e.V, die IG Metal Küste und der Deutsche Bauernverband rufen deshalb dazu auf, am 25.05.2016 eine Warnminute mit einer symbolischen „Betriebsschließung“ einzulegen!

März 2016

Die Bürgerwind Neuenkirchen GmbH & Co. KG und Bürgerwind Neuenkirchen Verwaltungs GmbH & Co. KG werden gegründet mit den Geschäftsführern Tobias Tebbe und Jörg Tiemann.

Februar 2016:

Es wird von den Grundstückseigentümern erneut Kapital zur Finanzierung von Vorlaufkosten zur Verfügung gestellt.

2015 und vorherige Jahre

  • 31 Grundstückseigentümer gründeten im Juli 2011 die Bürgerwind Rheine-Neuenkirchen GbR dem Ziel das Potenzialgebiet gemeinsam zu entwickeln.
  • 9 monatige avifaunistische Untersuchung des Potenzialgebietes von Februar 2012 bis Oktober 2012 und Erstellung eines avifaunistischen Gutachtens (Vogel- und Fledermausgutachten). Dies wird erstellt um die naturschutzfachlichen Belange beim Ausbau der Windenergienutzung sachgerecht zu berücksichtigen. Beim Avifaunistischen Gutachten werden sowohl Flugrouten, als auch Nahrungsflächen windkraftsensibler Arten aufgenommen.
  • Die Untersuchungen geben uns grünes Licht für die weiteren Planungen.
  • Der Bezirksplanungsrat Münster erteilte in seiner Sitzung am 24. Juni 2013 die Zustimmung zum Zielabweichungsverfahren für die Windkraft-Konzentrationszonen in Neuenkirchen.
  • Die Gemeinde Neuenkirchen hat einen Teilflächennutzungsplan auf den Weg gebracht.
  • Verschiedene Ausgleichs- und Ersatzflächen sind in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde angepachtet worden, sodass die Kompensation des Projektes sichergestellt werden kann.
  • Für die Netzanbindung ist es erforderlich ein Umspannwerk zu errichten. Hierfür wurde in Hollich am Übergabepunkt ein Grundstück ermittelt. Der Standort wurde von der Unteren Landschaftsbehörde überprüft und akzeptiert.

Es handelt sich bei dem oben dargestellten Projektstand um den derzeitigen und vorläufigen Planungsstand, von dem noch abgewichen werden kann.

Für Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Vorschau
Erster Spatenstich
Download[ pdf ]Stand: 02.05.2017 14:20 Uhr

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