Bürgerwind Neuenkirchen
Mitmachen | Mitgestalten | Mitbestimmen

BETEILIGUNG AM BÜRGERWINDPARK

„Was dem Einzelnen unmöglich ist, das schaffen Viele gemeinsam“.

Wir möchten in Neuenkirchen/Catenhorn einen Bürgerwindpark errichten, an dem sich eine große Anzahl Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Neuenkirchen und Catenhorn konzeptionell und finanziell beteiligen kann. Wir wollen die Entscheidungskompetenz und Wertschöpfung im eigenen Ort behalten und nicht in die Hände fremder und auswertiger Investoren geben.

Die Bürgerinnen und Bürger sollen sich an der Betreibergesellschaft des Bürgerwindparkes unmittelbar und direkt beteiligen. Sie erlangen somit ein Stimmrecht und haben damit die Chance „Mitmachen | Mitbestimmen | Mitgestalten“ zu können.  

Zu welchem Zeitpunkt kommt es zur Bürgerbeteiligung?

Wir haben den Ausbau der Windenergie nicht mit der Brechstange herbeigeführt, sondern im Einklang mit Mensch und Natur und unter gesicherten und realistischen wirtschaftlichen Aspekten für alle, die sich am Bürgerwindpark beteiligen wollen.

Die Windenergieanlagen sind bereits seit Sommer 2017 in Betrieb. Ein möglichst früher Inbetriebnahmezeitpunkt ist für die Wirtschaftlichkeit des Projekts von entscheidender Bedeutung. Dieser Aspekt ist auch der Grund, warum das Eigenkapital vorerst von hiesigen Banken vorfinanziert wurde und dadurch bedingt erst nach erfolgter Inbetriebnahme und vorliegendem Beteiligungsprospekt das Eigenkapital von den Bürgern bereitgestellt werden muss bzw. kann.

Nach derzeitigem Kenntnisstand gehen wir davon aus, dass der umfangreiche Beteiligungsprospekt im ersten Quartal 2020 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung genehmigt sein sollte. Den Bürgerinnen und Bürger werden dann öffentlich Anteile an der Bürgerwind Neuenkirchen GmbH & Co. KG angeboten. Mit der Einzahlung dieser Eigenkapitalanteile wird derzeit ab dem ersten Quartal 2020 zu rechnen sein.

Den zukünftigen Anlegern entsteht durch diesen Zeitpunkt des Beitritts kein Nachteil! Die Erträge bleiben bis dahin in der Gesellschaft!

Dass der Bau und die Inbetriebnahme der Windenergieanlagen bereits vor Durchführung dieser finanziellen Bürgerbeteiligung beginnen konnte, war unter anderem durch die enge Zusammenarbeit der Bürgerwind Neuenkirchen GmbH & Co. KG mit der NLF Bürgerwind GmbH, Saerbeck möglich.  Des Weiteren spielt das Vertrauen der lokalen Banken in das Projekt eine besondere Rolle. Diese Merkmale unseres, sowie des Bürgerwindkonzeptes im Kreis Steinfurt im Allgemeinen, sind ein ganz wichtiger Baustein für eine verlässliche Beteiligungsmöglichkeit der Bürger.

Damit Sie den Zeitpunkt der Beteiligungsmöglichkeit nicht verpassen und wir das Beteiligungsinteresse in der Bevölkerung besser abschätzen können, haben Sie bereits heute die Möglichkeit - unverbindlich - ihr Zeichnungsinteresse zu bekunden. Sobald die detaillierten Beteiligungsunterlagen vorliegen, werden wir Sie automatisch informieren.

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